Roland Ionas Bialke - Indymedia - 14. Januar 2009
Heute, am 14. Januar 2009, wurde der organisierte Neo-Nazi Andreas Thomä im Berliner Amtsgericht Tiergarten zu einer Jugendstrafe verurteilt. Thomä machte sich der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung, der Volksverhetzung, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und einen Verstoss gegen das Waffengesetz schuldig.
Vor dem Prozess hatten ZusachauerInnen das Problem den richtigen Raum zu finden, denn der Gerichtssaal, in dem der Prozess gegen Thomä stattfinden sollte, wurde anscheinend verlegt. Etwa 12 ProzessbeobachterInnen fanden den richtigen Gerichtssaal aber trotzdem. Zusätzlich waren noch drei Neo-Nazis (der Angeklagte Thomä, der Zeuge Lars Wünsche und ein weiterer schwarzgekleideter Neo-Nazi) und zwei Polizisten in ziviler Kleidung anwesend.
Andreas Thomä wurde angeklagt am 22. April 2007 bei einen Angriff des David J. auf zwei Antifaschisten in Berlin-Lichtenberg, die verletzten Antifaschisten mit Pfefferspray attackiert zu haben. Der zweite Anklagepunkt bezog sich auf den 30. April 2007. An diesem Tag wurde Thomä und weitere Personen von der Polizei festgehalten, als sie Aufkleber mit dem Bild von Rudolf Heß, mit schwarz-weiss-roten Hintergrund und Hitlerjungen im Vordergrund in der Louis-Lewin-Strasse in Berlin-Hellersdorf verklebt hatten. Auf Grund dieser Aufkleber fand dann eine Wohnungsdurchsuchung bei Andreas Thomä statt. Dort wurden dann mehrere Sprühschablonen gefunden, u.a. eine Hakenkreuzsprühschablone und eine Schablone mit dem Abbild von Rudolf Heß. Ausserdem fand der Staatsschutz einen Dolch der Hitlerjugend und ein verbotenes Butterfly-Messer.
Thomä sagte zu der Sache in seiner Wohnung und zu den Aufklebern nicht aus. Bezogen auf den Angriff vom 22. April 2007 schob er alles auf J., sagte, dass er selbst einen Antifaschisten angespuckt habe und nicht er, sondern J. das Pfefferspray gesrpüht habe. Zuvor war er von einer Geburtstagsfeier von Fussballfans, die im "Ambrosius" stattgefunden hatte, gekommen. Der stark betrunkene Lars Wünsche, eine ihn unbekannte Person und David J. hätten ihn auf dem Nachhauseweg begleitet. Dann trat der erste geschädigte Antifaschist als Zeuge auf. Wie gestern auch, sagte er aus, dass nachdem ihn J. ins Gesicht getreten habe, hätte ihn Thomä Pfefferspray ins Gesicht gesprüht. Er relativierte später seine Aussage, dass der Pfefferspraystrahl aus Thomäīs Richtung gekommen war. Thomä gab an, dass er rechter Gesinnung sei. Nach ihm sagte eine Zeugin aus, die die beiden geschädigten Antifaschisten begleitet hatte. Nachdem J. ihre Begleiter getreten und geschlagen hatte, war sie aus dem Waggon geflüchtet, konnte bei der Rückkehr aber noch das Pfefferspray riechen. Wer gesprüht hatte, dass sah sie jedoch nicht.
Dann trat als Zeuge der Berliner Neo-Nazi Lars Wünsche auf, verweigerte die Aussage, weil gegen ihn wegen dem Vorfall ermittelt wurde. Die vorsitzende Richterin aktzeptierte teilweise die Aussageverweigerung, der Staatsanwalt hakte aber trotzdem nach, da aktenkundig war, dass Lars Wünsche schon bei der Polizei ausgesagt hatte. Demnach war er stark betrunken, musste sich am Ostkreuz übergeben, und hatte ansonsten nichts mit der Tat zu tun, bekam auf Grund seiner starken Alkoholisierung nichts von der Tat seiner Begleiter mit. Nun wurde der zweite geschädigte Antifaschist als Zeuge gehört und bestätigte wie am Vortag, dass er erst von J. geschlagen wurde und dann von Thomä Pfefferspray ins Gesicht gesprüht bekommen hatte. Der Verteidiger Thomäīs las die Polizeivernehmung des Zeugen vor, in der der Zeuge ausgesagt hatte einen Tritt abbekommen zu haben. Da der Zeuge nun von Schlägen sprach, nutze der Verteidiger diesen Widerspruch aus um den Zeuge unglaubwürdig zu machen. Als letzter Zeuge zu diesem Anklagepunkt sagte ein Unbeteiligter aus, der in dieser Nacht in dem gleichen S-Bahn-Wagen gefahren war. Nach seiner Aussage waren etwa viele Personen, die an diesem Wochenende wahrscheinlich von Parties wieder nach hause fuhren, in der S-Bahn, als er eine Auseinandersetzung zwischen schwarzgekleideten, alternativ aussehenden Jugendlichen bemerkte, und dann am Bahnhof Fridrichsfelde mit den verletzen Antifaschisten ausstieg und die Polizei rief. Was genau bei der Auseinandersetzung geschehen war, dass konnte er nicht sagen.
Anschliessend wurde der Polizist Andreas Noack zu dem Anklagepunkt mit den Aufklebern gehört. Dieser hatte am 30. April 2007 in Hellersorf als Streifenpolizist Dienst und stellte nach einer Anzeige in der Hellersdorfer Louis-Lewin-Strasse mit seinen Kollegen einige angetrunkene Neo-Nazis, die zuvor Aufkleber mit Horst Wessel darauf verklebt hatten. Jeder der schwarz gekleideten Jugendlichen trug etwa 50 dieser Aufkleber mit sich.
Nach Noack sagte KOK Robert Müller (29) vom Berliner Landeskriminalamt (Abteilung Staatsschutz) aus. Er hatte Thomäīs Wohnung in der Hoyerswerder Strasse nach diesen Aufklebern (er sagte Flugblätter) durchsucht. Dabei fand er dann ein Butterfly-Messer, ein Dolch der Hitlerjugend, viele der gesuchten Aufkleber und eine Plastiktüte voll mit Schablonen. Unter anderem war eine Hakenkreuz-Schablone dabei. Der Zeuge verwechselte Rudolf Heß mit Horst Wessel, worauf ihn die Fotografie des Aufklebers vorgehalten werden musste. Der Zeuge gab an, dass auch bei einen Matthias Kirch und einen Herr Küster Durchsuchungen stattgefunden habe, weil sie auch beim Verkleben erwischt wurden, und der Herr Küster später ausgesagt habe, dass er die Aufkleber von Thomä erhalten hätte.
Thomä räumte nun ein, dass er die Aufkleber verklebt hatte und dass er das verbotene Butterfly-Messer besessen hatte. Eine Frau Stürmer vom Berliner LKA musste dann nicht mehr als Zeugin vernommen werden. Ein Herr der Jugendgerichtshilfe riet dem Schöffengericht nach Jugendstrafrecht zu urteilen und Thomä an einen Toleranzseminar teilnehmen zu lassen. Des weiteren solle Thomä eine Weisung erhalten, noch einige Male mit der Jugendgerichtshilfe Einzelgespräche durchzuführen.
Der Staatsanwalt sah Thomä der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung schuldig. Zudem habe Thomä gegen § 86a StGB und § 130 StGB verstossen. Er solle an einen Toleranzseminar teilnehmen müssen, 10 Einzelgespräche mit der Jugendgerichtshilfe führen und Geldleistungen an die Geschädigten zahlen. Der Rechtsanwalt des Nebenklägers meinte: "Machen wir uns nichts vor, Herr Thomä ist ein überzeugter Neo-Nazi. Er ist ein Verteiler - Ein Aktivist." Er beantragte kein Jugendstrafrecht anzuwenden, den Täter von der Gesellschaft für lange Zeit zu entfernen, und Thomä solle Geldleistungen an die Geschädigten zahlen. Der Rechtsanwalt Thomäīs, und übrigens auch David J.īs, beantragte für den ersten Anklagepunkt, der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung, einen Freispruch. Der zweite Anklagepunkt liege im Ermessen des Gerichts. Er deutete an, dass es sich bei dem Aufkleber um eine freie Meinungsäusserung handeln würde und dass manche Sachen diskutiert werden müssten.
Das Schöffengericht verurteilte Andreas Thomä erstinstanzlich wegen der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung, der Volksverhetzung, dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen einen Verstoss gegen das Waffengesetz zu drei Weisungen und einer Verwarnung. Thomä muss demnach jeden der beiden Geschädigten 250 Euro zahlen und an 10 Einzelgesprächen der Jugendgerichtshilfe teilnehmen. Ausserdem muss er an einem Toleranzseminar teilnehmen. Sollte Thomä eine dieser Weisungen nicht befolgen, so muss er bis zu vier Wochen in den Jugendarrest. Ausserdem muss Thomä zu einen persönlichen Gespräch mit der Richterin. Die vorsitzende Richterin zeigte sich sehr engagiert und betonte, dass Thomä noch nicht Erwachsen sei. Er müsse lernen das was er tut zu reflektieren und bestimmte unsinnige Sachen zu verwerfen. Sie betonte auch, dass es ihr nicht darum ginge, dass Thomä nun auf einmal "die Linke" wählen soll, es ginge ihr aber darum, dass Thomä nicht gegen andere Menschen zu Gewalt aufstachelt. Thomä nahm das Urteil nicht an und zeigte auch sonst keine Reue, erwähnte sogar, dass bei ihm zuhause immernoch ein Nazi-Plakat hängt.
Der Prozess gegen David J. vom Vortag - http://www.baal-re-mesh.com/20090113_berlin_gefaengnisstrafe_gegen_neonazi.html