Roland Ionas Bialke - Indymedia - 20. Januar 2009
Heute, am 20. Januar 2009 wurde der Prozess gegen Roland am Amtsgericht Tiergarten in Berlin fortgesetzt. Roland wird vorgeworfen entgegen einen Waffenverbot für den Einzelfall Waffen besessen zu haben, beim Besuch von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem französischen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy an einer Berliner Schule sich gegen Polizisten widersetzt zu haben und gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe verstossen zu haben. Am heutigen siebten Prozesstag lehnte Roland seinen beigeordneten Rechtsbeistand ab und ein Entschärfer des Landeskriminalamt Berlin wurde weiter als Zeuge vernommen.
Als ich heute im Saal B 219 im Amtsgericht eintraf - die vorsitzende Richterin ist übrigens mitlerweile nicht mehr für Erwachsenenstrafrecht zuständig, sondern für Jugendstrafrecht - wollte die Richterin ganz schnell den Zeugen weiter vernehmen. Energisch brachte ich aber stattdessen meinen Antrag vor. Ich lehnte die mir beigeordnete Anwältin ab. Die mich vertretende Anwältin ist zwar schon seit etwa 3 Jahren meine Wahlanwältin, ist aber trotzdem nicht vertrauenswürdig. Beispielsweise unterhielt sie sich entgegen Unserer gemeinsamen Abmachung am sechsten Prozesstag lange mit Frau Rademacher (LKA 534) und machte mir gegenüber schon mehrmals falsche Angaben. Einmal, als es darum ging bei der Einziehung von beschlagnahmten Gegenständen und Chemikalien zuzustimmen, machte sie mir beispielsweise damit Angst, dass ansonsten die Chemikalien untersucht werden müssten und das Geld kostet. Ich lehnte die Einziehung der Gegenstände und Chemikalien ab, und einige Tage später erfahre ich, dass die Chemikalien vor Wochen durch ein Labor untersucht worden waren. Und auch das mit dem Geld bezahlen für die Polizeiermittlungen war gelogen. Die Richterin meinte jedoch es ginge nicht, dass ich die Rechtsanwältin ablehne, ich könnte nur eine neue anwältliche Vertretung beantragen. Dann könnte ich die Rechtsanwältin wechseln. Das Problem dabei ist, dass die Richterin bei mir eine psychische Erkrankung vermutet und mir deshalb zwangsweise einen rechtliche Vertretung beiordnet. Ich selbst will zu diesem Zeitpunkt keine rechtliche Vertretung.
Danach wurde der Zeuge Lepke vom Landeskriminalamt (Abteilung Kriminaltechnik) weiter verhört. Ich befragte Lepke, ob die bei mir angeblich gefundene schwarzpulversuspekte Substanz im Vakuum von meiner Wohnung zu dem Sprengplatz Grunewald transportiert wurde. Er verneinte. Daraufhin fragte ich, ob er es für möglich hält, dass während des Transports die Substanz mit anderen Chemikalien reagieren könnte. Er verneinte. Auch meine Frage, ob irgendwer der PolizistInnen die Luftfeuchtigkeit bei und vor dem Transport gemessen hatte verneinte er. Auf meine Nachfrage, ob sich in der Transportbox, in der die schwarzpulversuspekte Substanz transportiert wurde, die Chemikalie O2 befand, gab Lepke diesen Umstand zu. Und auch die Chemikalie H2O hätte in der Transportbox kondensieren und die transportierte Substanz verändern können. Er behauptete nun, sich mit chemischen Prozessen nicht auszukennen, ich fragte daher wie er denn im Einsatz erkennt, ob es sich um einen Sprengstoff handelt oder eben nicht. Er gab an, dies wegen seiner langjährigen Erfahrung zu erkennen. Er analysiert chemisch an einem Fundort aber nicht die Substanzen, was heisst, dass er beispielsweise auch eine nicht-explosionsgefährliche Substanz vor Ort vernichten würde, wenn sie für ihn verdächtig ist ein Explosivstoff zu sein. Im Übrigen stellte sich heraus, dass die schwarzpulversuspekte Substanz doch noch nicht vernichtet sei.
Ich kam wieder auf bestimmte chemische Prozesse zu sprechen, die nicht-explosionsfähige Chemikalien ohne weiteres Tun durch Umwelteinflüsse zu explosionsfähige Chemikalien verändern können. Ich bestand auf meinen Antrag einen Sachverständigen für Chemie zu laden und formulierte das entsprechend. Da die Protokollführerin, dass was ich sagte nicht protokollierte, stellte ich gegen sie einen Befangenheitsantrag. Nach einer kurzen Pause wurde dieser Antrag aber zurückgewiesen. Gegen die Richterin Biesterfeld stellte ich wieder mehrere Befangenheitsanträge. Zum einen, weil sie wechselseitig mit dem Landeskriminalamt 534 und 522 kommuniziert - das LKA 534 schickt der Richterin Biesterfeld meine Prozessberichte und instruiert die Richterin wie sie sich verhalten könnte - zum anderen, weil sie die Ablehnung der beigeordneten Anwältin ablehnte.
Anschliessend fragte ich den Zeugen, da HMTD in meinen Prozessakten erwähnt wird, was das denn sei. Lepke wusste zu berichten, dass das ein Sprengstoff sei, der bevorzugt von Terroristen genutzt wurde. Mal abgesehen, dass das falsch ist fragte ich nun Lepke, ob es sich hierbei um ein Peroxid handelte und ob sich Wasserstoffperoxid in meiner Wohnung befunden haben könnte. Lepke wusste nichts über Peroxide und die Richterin fragte mich, was das denn mit dem Fall zu tun hätte. Ich antwortete, dass Wasserstoffperoxid (Summenformel H2O2) noch reaktiver als Sauerstoff (O2) ist und sich ohne Zutun zu Wasser und Sauerstoff zersetzen kann. Eben die Chemikalien, die sich auch in der Transportbox befunden haben (könnten). Ich betonte, dass explosionsgefährliche Substanzen, wenn sie mit anderen Chemikalien vermischt sind, eben keine explosionsgefährliche Substanzen mehr sein müssen. Ein Sprengstoff der mit einem bestimmten Prozentsatz, beispielsweise mit Silicium, vermischt ist, muss kein explosionsgefährlicher Stoff nach dem Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG) mehr sein. Wasser reicht da auch schon, in bestimten Fällen - Schwarzpulver wäre so ein Fall.
Nach einigen weiteren Fragen an den Zeugen, wurde dieser aus dem Zeugenstand entlassen und ich stellte noch drei Beweisanträge. Angela Merkel und Nicolas Sarkozy, sowie eine Polizeiobermeisterin der 1. Einsatzhundertschaft der 1. Bereitschaftspolizeiabteilung - die irgendwie nicht zu meinen Fall aussagen will, wurden als ZeugInnen vorgeladen, da sie alle sahen, dass ich mich am 12. November 2007 widerstandslos festnehmen liess.
Der nächste Prozesstag ist am 10. Februar 2009 im Raum B 219 des Amtsgericht Tiergarten (Wilsnacker Strasse) und beginnt um 10 Uhr 30. Die JustizbeamtInnen ärgern aber manchmal die ProzessbeobachterInnen mit Raumänderungen, oder es gibt einfach Zahlendreher in der Terminankündigung. Also achtet auf die Aushänge im Eingangsbereich!