Roland Ionas Bialke - Indymedia - 21. Januar 2009
Heute, am 21. Januar 2009, fand im Berliner Amtsgericht Tiergarten wegen dem Diebstahl einer Zwiebelmettwurst ein Gerichtsprozess statt. Eigentlich eine Tatsache mit geringen Nachrichtenwert, wäre da nicht die krasse Forderung der Staatsanwaltschaft den politisch aktiven Angeklagten mit 4 Monaten Haft ohne die Chance auf Bewährung zu verurteilen.
Am 23. Juni 2008 kam L. aus der Köpi und hatte Hunger. Am Berliner Osbahnhof angekommen, ging er in den Rewe-Supermarkt. Dort steckte er sich eine Zwiebelmettwurst, die 2,38 Eure kostet, in seine Kapuze und wollte den Supermarkt verlassen. Beim Verlassen wurde er von einen Rewe-Mitarbeiter festgehalten. Die gerufene Polizei stellte bei L. ein kleines Taschenmesser, welches L. am Schlüsselbund trug, und die Zwiebelmettwurst sicher.
L. ist politisch aktiv, bekam darum mit dem Berliner Staatsschutz Probleme. Durch Beamte des Staatsschutz wurde L. schon mehrfach belästigt, da L. in der Berliner linken Szene als Songwriter sehr beliebt ist. Wegen typischer Delikte, die PolizistInnen konstruieren um Festnahmen auf Demonstrationen zu rechtfertigen, wurde L. schon mehrfach verurteilt. Insgesamt hatte L. dadurch 10 Einträge im Bundeszentralregister, wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Beleidigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Diebstahl. Kurz nach dem Zwiebelmettwurst-Diebstahl wurde L. wegen anderer Delikte zu 4 Monaten ohne Chance auf Bewährung verurteilt und zuvor zu 8 Monaten mit Bewährung. Seit diesem Urteil sass L. im offenen Vollzug der JVA Hakenfelde. Nach dem Bekanntwerden des neuen Verfahrens in der JVA wurde L. in die JVA Tegel verlegt.
Am heutigen Tag waren sechs Unterstützer L.īs gekommen um diesen ungerechten Prozess im Amtsgericht zu beobachten. L. wurde wegen einen schweren Diebstahl angeklagt, bei dem L. eine gefährliche Waffe bei sich getragen haben soll. Das Messer hatte demnach eine Klingenlänge von 5 Zentimeter und die Klinge war locker, durch eine Beschädigung des Taschenmessers war die Klinge nicht feststehend. L. gestand die Zwiebelmettwurst gestohlen zu habe. Er sagte: Ich hatte Hunger - Das war das einzige an was ich gedacht habe." L.īs Rechtsanwältin fügte hinzu: "Das Messer war kaputt und für Lebensmittel gedacht."
Der Staatsanwalt sah ein, dass es sich um keinen Raub handelte. Trotzdem forderte er wegen "einfachen Diebstahl" eine Freiheitsstrafe von 4 Monaten ohne die Chance auf Bewährung. Die Vertedigerin L.īs plädierte für eine geringe Geldstrafe und bestätigte, dass L. in wenigen Wochen zum ersten Mal Vater wird. Die Richterin verurteilte L. schliesslich zu einer Geldstrafe über 560 Euro (80 Tagessätze) wegen einfachen Diebstahls. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.