Roland Ionas Bialke - Bialke Free Press - 27. Februar 2012
Am 3. Mai 2011, 28. Juni 2011 und 7. Juli 2011 fand ein Prozess gegen den Medienaktivisten Roland Ionas Bialke statt. Roland wurde beschuldigt in Deutschland verbotene "Bombenbauanleitungen" veröffentlicht zu haben, und ist deswegen zu einem Jahr Gefängnisstrafe (auf 3 Jahre Bewährungszeit) in erster Instanz verurteilt worden. Roland bestreitet nicht gegen die in der Anklage aufgeführten Gesetze verstossen zu haben (zumindest im ersten Anklagepunkt), jedoch nannte er dem vorsitzenden Richter auch die Gesetze die ihn dazu gesetzlich verpflichteten diese Bombenbauanleitungen in Deutschland zu veröffentlichen.
Drei Prozesstage dauerte es gegen mich ein Urteil am Berliner Amtsgericht in der Kirchstrasse zu finden. Ich wurde im ersten Anklagepunkt beschuldigt über die Homepages "xplosives.org" und "sprengstoff-verein.de" über den Zeitraum vom 23. Mai 2008 bis 23. August 2010 die Anleitungen für eine Detonatorkapsel, eine Rohrbombe, einen Molotowcocktail, eine Brandbombe und eine Deodosenbombe veröffentlicht zu haben. Das wäre strafbar. Tatsächlich ist es auch strafbar - bis auf die Detonatorkapsel, da diese und Anleitungen dafür im freien Handel erhältlich sind.
Ich bestritt während des Prozesses auch nicht diesen Anklagepunkt, sondern beantragte zu überprüfen, ob ich nicht gesetzlich dazu verpflichtet bin diese Anleitungen in Deutschland zu veröffentlichen. Tatsächlich bin ich nämlich nach § 14, 15 DNBG gesetzlich verpflichtet alle Medienwerke auch in Deutschland einzuführen und zu veröffentlichen, die ich im Ausland auf legale Weise veröffentlicht habe - denn ich habe meinen Hauptwohnsitz in Deutschland. Anscheinend widersprechen sich hier also Waffengesetz, welches solche Veröffentlichungen in Deutschland unter Strafe stellt, und das Mediengesetz (DNBG) in erheblicher Weise.
Richter arbeitet an Gesetz
Der vorsitzende Richter des ersten Prozesstages arbeitete für das Innenministerium an dem Gesetz, das mich nun verurteilen sollte, teilte mir meine Rechtsanwältin mit. Da meine Rechtsanwältin und auch ich aus mehreren Gründen am 3. Mai 2011 nicht gut vorbereitet waren - und der Richter mir parteilich erschien (er wird sicher nicht sein eigenes Gesetz für schlecht befinden) - liessen Wir den Prozess aussetzen. Zuvor wurde meiner Rechtsanwältin noch illegalerweise vom Richter und Staatsanwalt ein Deal angeboten: Wenn ich sofort aussagen würde, dann würde ich nur 9 Monate Haft auf 3 Jahre Bewährung erhalten. Darauf ging ich nicht ein. Besonderheit: (Da der Richter mir nicht glaubte, dass ich ich bin, verlangte er, dass ich meinen Ausweis vorzeige. Tatsächlich war ich mit falschen Namen angeklagt worden.)
Am ersten Prozesstag waren auch etwa 10 bis 15 Personen als Publikum anwesend. Die meisten Jorunalisten und Journalistinnen, ein paar Jurainteressierte und auch zwei mich unterstützende Menschen, sowie ein Anti-Antifa. Der zweite Prozesstag am 28. Juni 2011 war dann spärlich besucht (ein paar von den Medien und eine unterstützende Person) und am dritten Prozesstag war schliesslich nur noch ein Medienvertreter zugegen.
Zweiter Prozess
Der zweite Protesstag, eigentlich der erste Prozesstag eines neuen Prozesses, begann dann nochmal mit der Verlesung der Anklageschrift. Staatsanwalt Henjes (Abteilung BRA - Berliner Staatsanwaltschaft für Delikte, die mit Sprengstoffen, Waffen und Brandstiftungen zu tun hat) las vor, dass ich über den Zeitraum vom 23. Mai 2008 bis 23. August 2010 die Anleitungen für eine Detonatorkapsel, eine Rohrbombe, einen Molotowcocktail, eine Brandbombe und eine Deodosenbombe veröffentlicht haben soll. Der erste Anklagepunkt bezog sich auf zwei im Inland gehostete Domains und der zweite Anklagepunkt mit den gleichen Anleitungen auf zwei im Ausland gehostete Domains. Und das sei nach dem Waffengesetz strafbar. Henjes behauptete in seiner Anklageschrift zudem: "Der Angeklagte wollte, dass diese Anleitungen nach dem Waffengesetz verboten sind." (Vermutlich ein Schreibfehler.)
Richter Wolfgang Konecny zeigte am zweiten Prozesstag gleich, dass er den Prozess schnell vom Tisch haben wollte. So schnell ging es dann doch nicht. Zuerst liess ich mich nicht zur Sache ein, sodass allle Zeugen vorgeladen werden mussten. Das ware aber nicht die Zeugen und Zeuginnen, die es eigentlich sein sollten. U.a. waren auf der Vorladung Hundertschaftspolizisten und mindestens, eine Staatsschützerin, ein Ermittlungsführer vom Staatsschutz und ein Beamter vom LKA für Wirtschaftsdelikte genannt. Die Hundertsschaftspolizisten, der Wirtschafts-LKAler und die Staatsschützerin waren dann aber plötzlich nicht da - sondern nur Staatsschutzbeamte des LKA 533 (politsich motivierte Brandstiftungs- und Sprengstoffdelikte) und LKA 534 (Staatsschutz gegen links). Bei der Wohnungsdurchsuchung war neben der ersten Staatsschützerin noch eine zweite Polizistin zu gegen, sodass auch diese fehlte - und, da nicht die Namen der durchsuchenden Polizisten und Poliszistinnen im Durchsuchungsprotokoll standen, ich auch ihre Identität nicht kenne.
Zwei Durchsuchungen - Keiner war es
Die ersten drei Staatsschützer behaupteten nicht an der Wohnungsdurchsuchung am 9 Juli 2008 beteiligt gewesen zu sein,bei der ein Computer mit Sprengstoffanleitungen sichergestellt worden sei. Siehe: http://www.baal-re-mesh.com/20080709_alle_jahre_wieder_durchsuchung_in_berlin.html - Sie hätten nur die Durchsuchung abgesichert, seien aber nicht direkt beteiligt gewesen.
Tatsächlich fanden an diesem Tag gleich zwei Durchsuchungen in meiner Wohnung statt, einmal vor meinen Eintreffen und ein anderes Mal nachdem ich in meiner Wohnung eingetroffen war. Der erste Zeuge war ein Herr Uwe Metze (52) vom Berliner Staatsschutz. Er meinte, dass vor meinen Eintreffen noch nicht mit der Durchsuchung begonnen wurde. Tatsächlich war dieser Staatsschützer aber nicht bei der Durchsuchung an diesem Tag, bei der ich anwesend war, dabei - noch stand er vor dem Haus oder der Tür. Die Tür sei durch einen Schlüsseldienst geöffnet worden. Und er meinte noch, dass mehrere PCs und diverse Unterlagen bei der Durchsuchung beschlagnahmt wurden. Auch kenne er keinen Rainer B. (Rainer B. war V-Person des BKA und später selbst Beschuldigter in den Prozessen um die sogenanneten "Sauerland Bomber". Er hatte der terroristischen Vereinigung die Sprengstoffchemikalien verkauft und bei ihrer Festnahme mitgeholfen. Nach Aktenlage, es gab eine TKÜ gegen mich, soll er mir angeblich Plastiksprengstoff verkauft haben, weswegen die o.g. Durchsuchung(en) stattfand(en).).
Der zweite Staatsschützer namens Sascha Makuth (40, LKA 5) konnte sich an kaum etwas erinnern, und liess sich das Wenige nur mühsam aus der Nase ziehen. Nur dass irgendwie eine "rötlich-braun-feine" Substanz bei mir gefunden worden war, die sich jedoch als Eisenoxid erwies, wusste er. Und das deswegen ein Entschärfungsteam in die Wohnung musste. Sowie, dass sich schon etliche alte Durchsuchungsaufkleber an verschiedenen Gegenständen in der durchsuchten Wohnung fanden.. Der dritte Staatsschützer, 34-jährig, namens Robert Jaecks (jetzt heisst er anders) meinte, er würde beim Berliner LKA 533 arbeiten. Er war nicht an der Durchsuchung beteiligt, wisse ebenfalls nichts genaues von dem Fall - war damals aber vor Ort und hatte KEINEN direkten Ermittlungsauftrag.
Jaecks sagte aber aus, dass er eine Einsatzbesprechung mit den Zeugen Metze geführt hatte, der von den Einsatz nichts gewusst zu haben behaubtete. Die zweite Aussage war aber viel interessanter. Denn Jaecks behauptete, der Ermittlungsführer KHK Klaus Junghähnel vom LKA 533 sei bei der Durchsuchung am 9. Juli 2008 beteiligt. KHK Junghänel sagte nach ihm aber aus, dass er bei der Durchsuchung nicht beteiligt war. Jaecks sagte aus, dass LKA 2 (Abteilung für Wirtschaftsdelikte) hätte nach der Freigabe der Sprengstoffexperten vom LKA KT neben Junghähnel die Durchsuchung durchgeführt. Eine Beantwortung nach der Grösse seiner Dienststelle lehnte der Polizist ab. Und auch der Richter meinte zu Jaecks, dass er diese Frage nicht beantworten müsse.
Der letzte Zeuge war dann der Ermittlungsführer KHK Klaus Junghähnel vom LKA 533. Dieser sagte aus, dass über die Strato AG die genannten Inhalte ins Internet gestellt wurden. Ob andere auf der Homepage auch schreiben konnten, wusste der Ermittlungsführer nicht zu berichten. Das sollte der Richter lieber einen Fachmann fragen. Er selbst habe da im Forum aber nicht geschrieben. Auch auf die Frage nach den vielen Domains aus zahlreichen Ländern fragte ich den Ermittlungsführer. Was ich damit zu tun habe, wollte ich wissen? Da wusste er keinen Rat. Da stand "Explosiv", also müsste ich ja etwas damit zu tun haben - war seine Meinung. Vor allem ging es um eine Domain namens "explosives.dl.am" - Niemand wusste was ich damit zu tun haben soll und wie die Polizei darauf kommt, dass ich etwas mit der Seite zu tun habe - es stand in den Akten, dass ich der Urheber sei, obwohl es dazu keine Ermittlugen gab.
Junghähnel meinte, dass er über eine Who-is-Abfrage mich bei den Domains "xplosives.org" und "sprengstoff-verein.de" als Inhaber der Domains identifiziert hätte. Seit 2008 hätte er dann versucht, die Homepages durch Einwirkung auf den Provider abschalten zu lassen. Die Domain "explosives.org" - also mit "e" am Anfang - hätte dann einen Austausch über die in der Anklageschrift genannten Bombenbauanleitungen enthalten. Diese Domain war aber weder Bestandteil der Anklageschrift, noch der Ermittlungsakten. Junghähnel meinte auch, dass er gegen mich schon seit 2006 ermittle.
Zweiter Anklagepunkt
Der zweite Anklagepunkt glich den ersten Anklagepunkt, nur dass zwei Homepages in der Schweiz genannt wurden. Deren Betreiber ist der Musilker Udo Lindenberg, was sich mühelos recherchieren lässt ud die Polizei aber angesichts der Prominenz dieses Mannes unterlassen hat. Auch da wurde nicht ersichtlich, was ich mit diesen Homepages zu tun haben soll. Nur die im ersten Anklagepunkt genannten deutschen Domains waren unter meinen Namen registriert und nur zu diesen gab es Ermittlungen.
Selbstleseverfahren, Einlassung und Anträge
Im Selbstleseverfahren wurde dann ein Teil des Aktenberges bekannt gemacht. Bei diesen Teil handelte es sich um die genannten Anleitungen, welche auf einen Datenträger in meiner Wohnung gefunden wurden, die Kopie meines Buches "Das Lehrbuch der Sprengmeister" und Ausdrucke der in der Anklageschrift genannten Anleitungen auf den vier Domains.
Schliesslich las ich dann folgende Erklärung bzw. Einlassung vor:
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Zu dem Verfahren 1 Bra Js 2191/08 und zur zugehörigen Anklageschrift vom 17. Februar 2011, verlesen am 28. Juni 2011, lasse ich mich in der Hauptverhandlung am 7. Juli 2011 folgendermassen ein:
1. Ich bin Sprengberechtigter.
2. Durch meine Ausbildung zum Sprengberechtigten im Ausland, bin ich berechtigt die in der Anklageschrift beschriebenen Anleitungen nach dem im Ausland geltenden Gesetzen im Ausland zu veröffentlichen. Insoweit die in der Anklageschrift beschriebenen Anleitungen im Ausland keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, bin ich ebenfalls berechtigt die in der Anklageschrift beschriebenen Anleitungen ohne Sprengberechtigung im Ausland zu veröffentlichen.
3. Alle von mir veröffentlichten Medienwerke wurden im Ausland verfasst und veröffentlicht. Da ich Deutschland und seine mörderischen Panzer-, Bomben und Waffenverkäufe ins Ausland, besonders in ausländische Krisenregionen, ablehne, wollte ich nie Medienwerke in Deutschland veröffentlichen.
4. Nachdem ich Medienwerke im Ausland rechtmässig veröffentlichte, wurde mir bekannt, dass ich, weil ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland habe, nach § 14 DNBG und § 15 DNBG gesetzlich verpflichtet bin, die von mir im Ausland veröffentlichten körperlichen und nichtkörperlichen Medienwerke von der Deutschen Nationalbobliothek veröffentlichen zu lassen. Hierzu nahm ich im Ausland an einer Rechtsberatung teil, in der mir mitgeteilt wurd, wenn ich diesbezüglich rechtswidrig handeln würde, d.h. die im Ausland von mir rechtmässig veröffentlichten Medienwerke (bzw. die Medienwerke deren Rechte ich besitze) nicht nach Deutschland einführen und in Deutschland veröffentlichen lassen würde, mir nach § 19 DNBG eine Geldbusse von bis zu 10.000 Euro auferlegt werden würde. Sollte ich aufgrund dieser Rechtsberatung irrig gehandelt haben, beantrage ich das zu entschuldigen!
5. Mir ist bekannt, dass die Deutsche Nationalbibliothek gesetzesgemäss in ihren Internetangeboten die Übermittlung von nichtkörperlichen Medienwerken u.a. per Internet verlangt (Download über einen deutschen Server) und die körperlichen Medienwerke u.a. in Buchform verlangt.
6. Mir ist bekannt, dass die deutsche Armee, die Bundeswehr, gesetzmässig in dem in der Anklageschrift genannten Zeitraum jeder männlichen Person Bombenbauanleitungen und den Umgang mit Bomben beibringen muss. Es liegt also ein Gewohnheitsrecht für alle volljährigen Männer vor, in nichtkörperlicher Form Bombenbauanleitungen zu speichern.
7. Ausdrücklich lehne ich eine Verherrlichung von Bomben und Bombenbauanleitungen ab. Ebenso lehne ich die Nutzung von Bomben ab, d.h. ich lehne die sachgemässe Nutzung von explosivstoffhaltigen Gegenständen ab, die dazu gedacht sind Lebewesen zu schädigen oder Sachen zu beschädigen.
8. Durch eine nächtliche und gewaltsame Wohnungsdurchsuchung des SEK Berlin und des Berliner Staatsschutzes (LKA 534 und LKA 533) am 24. Dezember 2006 habe ich als Folgeschaden zeitweise massive Schlafstörungen und eine Konzentrationsschwäche. Infolgedessen bin ich zeitweise Arbeitsunfähig, kann oft nur weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten. Trotzdem arbeite ich seit dem 1. Juli 2011 in einem meiner Einschränkungen angemessenen Praktikum und versuche meine Arbeitskraft wiederherzustellen. Auch suche ich nach einer geeigneten Therapie, um mit der erlebten Polizeibrutalität und den dadurch entstandenen logischen Folgen fertig zu werden.
9. Mir ist aus den Prozessakten zum Verfahren 1 Bra Js 2191/08 bekannt, dass die in der Anklageschrift zum Prozess 1 Bra Js 2191/08 genannten Anleitungen und Internetinhalte auf der Homepage "explosives.dl.am" veröffentlicht wurden. Nach kurzer Internetrecherche konnte ich herausfinden, dass die Endung ".am" für das Land Armenien steht. Auch ist mir bekannt, dass der Zeuge Junghähnel (LKA 533) nicht wusste, ob sich Inhalte auf den Strato-Servern "xplosives.org" und "sprengstoff-verein.de" befinden. Junghähnel sagte am 28. Juni 2011 in der Hauptverhandlung gegen mich wörtlich aus: "Das müsste man Strato fragen, ob sich auf den Servern Inhalte befunden haben."
10. Anfang 2008 erstattete ich in Berlin Strafanzeige, weil meine gesamten Internetkonten gehackt wurden. Darunter auch ein Bankkonto und mehrere E-Mailadressen. Diese Strafanzeige ist Staatsanwalt Henjes als ermittelnder Berliner Staatsanwalt bekannt. Eine Rückmeldung auf diese Strafanzeige bekam ich jedoch von der Staatsanwaltschaft Berlin nie. Ebenso teilte mir mein Internetanbieter 2009 oder 2010 mit, dass über Dritte Inhalte von meinem Computer versendet werden. Ebenso teilte mir meine Bank mit, dass Dritte auf mein Konto zugegriffen hätten. 11. Unter dem Namen "Roland Ionas Bialke" bzw. "Roland Bialke" schreiben im Internet mehrere Personen, mit denen ich nicht identisch bin. Im Internet kann jeder jeden Namen annehmen und sich auch mit jedem Namen eine Domain einrichten oder sogar Bankkonten mit falschen Namen eröffnen. So z.B. bei dem Internetanbieter Paypal. Da mit oder über meinen Namen Mobbinginhalte ins Internet gestellt werden und wurden, ist es nicht auszuschliessen, dass auch die in der Angeklageschrift genannten Inhalte aus der Hand solcher Fakes stammen.
Berlin, den 7. Juli 2011
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Hiernach beantragte ich den Staatsanwalt Henjes (Staatsanwaltschaft Berlin) und den Richter Christoph Haag (AG Toestedt) als Zeugen zu vernehmen. Henjes wisse von der o.g. Strafanzeige, könne über Diebstähle und illegalen Methoden des LKA 5 berichten und wisse von weiteren Ermittlungen gegen Domaininhaber der in der Anklageschrift genannten Domains, die aber nicht Bestandteil der Ermittlungsakten sind. Der Richter Christoph Haag wisse zudem, dass in Jesteburg ein Wohnungsdurchsuchung stattfand, und dessen Bewohner die Betreuung der o.g. Homepages gestand und die Nutzerdaten und Adminstrationsrechte an die Ermittlungsbehörden übergab. Ich also nicht der Täter sein könne. Beide Anträge lehnte der Richter ab.
Zur TKÜ (also der Überwachung meines Telefon- und Internetanschlusses) fand sich im Übrigen nur der TKÜ-Antrag und ein Blatt in den Akten. Ein Bestellformular, auf der eine Säure und eine Kleinsmenge Pentaerythrit und meine Adresse aufgeführt waren. Über Rainer B.s Spitzeltätigkeit war nichts zu lesen - auch nicht die vollständige TKÜ.
Urteil
Schliesslich wurde ich am 7. Juli 2011 im Amtsgericht Berlin zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr (aud 3 Jahre Bewährungszeit) verurteilt. Ich ging in Berufung.
Reaktionen der Xplosives-Community und meines politischen Umfelds
Im Herbst 2010 wurde auf Druck des Staatsschutzes die zwei Homepages "xplosives.org" und "sprengstoff-verein.de" von der Strato AG abgeschaltet. Von da an hatte ich nichts mehr mit der Xplosives-Community zu tun. Trotzdem betrieben andere unerfahrene Nutzer die Community unter der Homepage "xplosives.info" weiter. Nachdem ich von meiner Anklage erfuhr, fragte ich dort nach, wie ich mich denn jetzt verhalten soll. Zumal ich nicht schuldig im Sinne der o.g. Anklage sei und wie Wir Doppelverurteilungen vermeiden könten. Keine der angesprochenen Nutzer interessierte dies, vielmehr wurde ich bedroht ("wehe Du sagst was") oder ausgelacht ("haha, Du solltest vorsichtig sein, wenn Dir die Seife im Knast runterfällt").
Ausserdem hatten 2010 und 2011 in diversen Bundesländern Xplosives-Treffen stattgefunden, von denen eines hochgenommen wurde. Teile der neuen Moderatoren und gemeinen User wurden idetifiziert und ihre Accounts zugeordnet. Zuvor, wurde ein Adminstrator des Xplosives-Forum festgenommen, von Spezialeinheiten der Polizei nach "stundenlanger" Fahrt in eine Fabrikanlage geführt und dort vernommen worden. Ebenso verkündete 2011 einer der alten Administratoren, dass er Nutzerdaten an die Polizei übergeben wird. Alles in allem ein grosses Durcheinander. Ich brauchte Unterstützung von meinen ehemaligen Mitstreitern, bot selbst meine Hilfe in Sachen Antirepressionsarbeit an. Doch niemand reagierte positiv.
In meinen politischen Umfeld ein ähnliches Bild. Irgendwer - vermutlich der Staatsschutz, Neonazis und linke Intriganten - verbreiteten Lügen über mich, streuten Gerüchte und Falschmeldungen. Schliesslich ging es soweit, dass jemand aus dem Umfeld einer grossen Antifagruppe mich im Januar 2011 hacken wollte. Ebenso erwischte ich im Frühling 2011 einen ehemaligen politischen Mitstreiter vor meiner Wohnung, wie er Parolen über mich sprühen wollte. Zuvor war nach mehreren Neonazisprühereien auch ein Schriftzug an meiner Hauswand aufgetaucht, die mich bedrohte und dem linken Spektrum zu enstammen scheinte. Ebenso zeichnete sich für mich ab, dass Mitläufer und Mitläuferinnen, sowie spitzelnde Menschen, in meinen Umfeld und - vor allem im Umfeld von Antirepressionsgruppen zu finden waren. Als die Hetzt- und Schmierenkampagne.gegen mich ihren Höhepunkt erreichte, erhielt ich anonyme Morddrohungen...
Krass war auch zu sehen, wie die Obergurus der Szenen drauf wahren. Beispielsweise der Typ, der Uns auf Antirepressionsdemonstrationen erzählt, dass er Gefägnis, machte einen auf "ätschibätsch" vor mir und rief wie ein kleines Kind höhnisch: "Haha, Du musst bald in den Knast." Die meisten Leute, die gross von Emanzipation schwadronierten, kamen nicht mal auf die Idee mit mir das gleichberechtigte Gespräch zu suchen. Mit wenigen Ausnahmen.
Menschen, bei denen ich mich bedanke
Neben den prozessbeobachtennden Menschen und die mit mir gleichberechtigt das Gespräch gesucht haben, möchte ich zwei Personen ganz doll danken. Eine Person, die ich nicht kannte, war einfach vor meiner Tür und hat gefragt, wie sie mir helfen kann. Und auch eine zweite Person hat mir sehr geholfen. Du weisst es !! Und manchmal ist Hilfe auch nur etwas ganz Kleines. Bestimmt habe ich aber auch noch irgendeine Person vergessen...
Ich habe versucht meinen Weg solange es ging fortzusetzen. Als ich beispielsweise die Geldstrafe meines ersten Urteils zahlen musste, habe ich dafür gesorgt, dass radikale Projekte - zumindest dachte ich, sie seien radikal - ebenso viel Geld von mir erhielten wie die Staatskasse von mir. Doch jetzt bin ich erstmal platt - was die Repressionsorgane ganz sicher forcierten und noch weiter treiben werden. So können Verräter enstehen - wenn sie keine radikale Unterstützung erhaltem, Darauf spekulieren die Repressionsorgane.
Die, die mich verraten haben, kenne ich. Sie sind Wendehälse, staatliche Spitzel, karrieristische und faschistische Personen. Sie meine ich nicht. Die, die mir aus Angst oder Unkenntnis etwas antaten oder unterliessen, meine ich auch nicht. Trotzdem: Sie verstehe ich, mit ihnen habe ich Mitleid. Ich meine die Ehrlichen und die Treuen. Es sind meine Genossen und Genossinnen. Ihr müsst aufpassen, dass Ihr keinen von Euch alleine lasst. Die, die Euch als "Feinde" sehen, suchen den Einzelnen zu isolieren und zu schwächen. Damit dieser Mensch Euch verrät. Bis ihr nicht mehr ehrlich und treu seid.
Nächster Prozess
Der Berufungsprozess gegen mich findet schon heute statt. Hier die Daten:
27. Februar 2012 - 9 Uhr - Raum 142 (EG)
Amtsgericht Turmstrasse
Turmstrasse 91
Nahe U-Bahnhof Turmstrasse (U9), S-Bahnhof Bellevue (S7), Bus 187
Vor einigen Tagen veröffentlichte ich diesen Artikel auch auf Indymedia Linksunten. Der Alleinherrscher von Indymedia Linksunten, löschte den Artikel jedoch willkürlich. Ebenso mein Account dort. Manipulationen sind bei Indymedia Linksunten an der Tagesordnung. Einzelne Personen werden komplett zensiert, Diskussionen werden (aus Sicht des Alleinherrschers) "zurechtgelöscht" - Indymedia Linksunten sollte nicht vertraut werden. Bei Indymedia Deutschland veröffentlichte ich den Artikel noch nicht, da wegen Missbrauch Dritter mein u.a. mein Name und den darunter geschriebenen Artikel automatisch gefiltert und jeglicher Inhalt unter den Namen nicht veröffentlicht wird. Das Moderationskollektiv von Indymedia Deutschland ist zum grossen Teil nicht mehr arbeitsfähig.
http://www.youtube.com/watch?v=DsQW-2R3rhg